Angaben zu Lieferzeiten: Tipps zur richtigen Formulierung

Die Angabe zur Lieferzeit ist eine gesetzliche Pflicht und darf in keinem Online-Shop fehlen. Die Lieferzeiten sind so präzise wie möglich anzugeben. Doch Shop-Betreiber tun sich in der Praxis mit den Lieferzeitangaben oft schwer. Viele Händler versuchen ihre Lieferzeiten durch vage Formulierungen offen zu halten, um etwaige Verzögerungen beim Versand und bei der Postlaufzeit auszugleichen und gehen damit ein Abmahnrisiko ein.

Welche Angaben zur Lieferzeit zulässig sind und welche Formulierungen Sie besser nicht verwenden sollten, um nicht abgemahnt zu werden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rechtlicher Hintergrund

Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2014 sind Online-Händler dazu verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über „den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern oder die Dienstleistung erbringen muss“ zu informieren. Anders als es der Wortlaut „Termin“ vermuten lässt, ist damit nicht zwangsläufig ein konkretes Datum gemeint.

Es genügt die Angabe eines Zeitraums, in dem die Ware beim Kunden eintreffen wird (z.B. in 2-4 Tagen).

Die Pflicht zur Angabe der Lieferzeit gilt für alle im Internet zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossenen Verträge (Fernabsatzverträge) und somit auch für Händler, die ihre Waren auf den Plattformen Amazon und eBay vertreiben.

Platzierung des Hinweises zu Lieferfristen

Am besten sollten Sie den Hinweis zu den Lieferzeiten auf der Produktseite platzieren. Wichtig ist, dass der Kunde ihn leicht erkennen kann- und zwar noch bevor er den Bestellprozess durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb eingeleitet hat.

Präzise Angaben zur Lieferzeit

Grundsätzlich müssen Sie darauf achten, dass Sie die Lieferzeit so präzise wie möglich angeben. Der Verbraucher ist über den Beginn und die Berechnung der Lieferfrist zu informieren.

Gerichtlich für zulässig erklärt wurden folgende Formulierungen:

  • „Lieferung erfolgt innerhalb von 2-4 Werktagen.“
  • „Lieferzeit 3-5 Werktage.“
  • „Lieferzeit bis zu 5 Tage.“
  • „Lieferung erfolgt in max. 5 Werktagen.“

Die angegebenen Lieferzeiten müssen dann auch tatsächlich eingehalten werden. Wird bei einem Artikel angegeben, dass die Lieferung in „max. 5 Tagen“ erfolgt, muss der Artikel auch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dem Versenden der Bestellbestätigung beim Kunden eingetroffen sein. Bei Zahlung per Vorauskasse ist auf den Zeitpunkt der Zahlungsanweisung durch den Kunden abzustellen.

Rechtliche Fallstricke bei den Angaben

Angaben, die von Händlern gewählt werden, um sich vage bei der Lieferzeit zu halten sind irreführend und sollten unbedingt vermieden werden.

  •  „Lieferzeiten unverbindlich.“
  • „Lieferzeiten auf Anfrage.“
  • „Versand erfolgt in der Regel in 2-4 Tagen.“
  • „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage.“

Für den Verbraucher muss ersichtlich sein, wann ihn das Paket spätestens erreicht. Das ist bei solchen Angaben nicht der Fall.

Amazon Händler aufgepasst

Bei Amazon kam es im vergangenen Jahr zu zahlreichen Abmahnungen wegen der Verwendung der Formulierung „voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage.“ Diese Formulierung wurde bereits gerichtlich für unzulässig erklärt, weil die exakte Nennung einer Lieferfrist vermieden wird (OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012, Az.: 2U 49/12).

Händler mussten die Formulierung übernehmen, weil sie voreingestellt war. Zwischenzeitlich hat Amazon die Möglichkeit eingeräumt, den Zusatz „voraussichtlich“ zu entfernen.

Händler, die ihre Produkte auf Amazon vertreiben, sollten daher überprüfen, ob die Angabe „voraussichtliche Versanddauer“ in der Artikelbeschreibung ihrer Produkte noch erscheint und gegebenenfalls Amazon kontaktieren und die Entfernung des Zusatzes fordern.

Fazit

Lieferzeiten gehören zu den Pflichtangaben und müssen in jedem Online-Shop auf der Produktseite so präzise wie möglich angegeben werden. Der Verbraucher muss vor dem Absenden seiner Bestellung errechnen können, wann die Ware spätestens bei ihm eintrifft. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie ausschließlich konkrete Lieferzeiten angeben und auf unklare Formulierungen verzichten.

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